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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Der bloße Hinweis im angefochtenen Bescheid, der Gegenstand Mathematik sei in der "Panhellenischen Matura" negativ abgeschlossen worden, läßt nicht erkennen, auf Grund welcher Ermittlungsergebnisse und auf Grund welcher rechtlichen Überlegungen (Hinweis E 24.3.1980, 2121/77; E 22.3.1993, 92/10/0403 und E 29.3.1993, 92/10/0149) die Behörde zu der Schlußfolgerung gelangte, der Schulbesuch des Bf und die von ihm abgelegten Prüfungen entsprächen nicht den Anforderungen für das Zeugnis, mit dem die Gleichhaltung angestrebt werde.
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel AllgemeinBegründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994100180.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
05.11.2013