RS Vwgh 1995/11/27 90/10/0059

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Veröffentlicht am 27.11.1995
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L55002 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Kärnten
L55302 Geländefahrzeuge Motorschlitten Kärnten
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §60;
NatSchG Krnt 1986 §10 Abs3 litb;
NatSchG Krnt 1986 §8;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Eine dem § 10 Abs 3 lit b Krnt NatSchG 1986 entsprechende Interessenabwägung erfordert, daß zunächst die für und gegen das Vorhaben sprechenden Argumente möglichst präzise und umfassend dargestellt und sodann einander gegenüber gestellt werden.

Schlagworte

Begründung Begründungsmangel Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1990100059.X01

Im RIS seit

19.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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