RS Vwgh 1995/11/27 95/10/0139

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Veröffentlicht am 27.11.1995
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82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §1 Abs2;
LMG 1975 §7 Abs1 litc;
LMG 1975 §74 Abs1;
LMG 1975 §8 litf;

Rechtssatz

§ 74 Abs 1 LMG 1975 erfaßt sämtliche Formen des Inverkehrbringens falsch bezeichneter Lebensmittel, also auch das Inverkehrbringen durch Lagern. Zum Tatbestand der Falschbezeichnung gehört nicht eine konkrete Irreführung bestimmter Personen, sondern nur die abstrakte Eignung der Angaben zur Irreführung. Der Gesetzgeber geht offenbar davon aus, daß Lebensmittel, die mit für den Konsumenten bestimmten Angaben gelagert sind, mit diesen Angaben auch zum Konsumenten gelangen und es dadurch zu einer Irreführung der Konsumenten kommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995100139.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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