Index
82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §1 Abs2;Rechtssatz
§ 74 Abs 1 LMG 1975 erfaßt sämtliche Formen des Inverkehrbringens falsch bezeichneter Lebensmittel, also auch das Inverkehrbringen durch Lagern. Zum Tatbestand der Falschbezeichnung gehört nicht eine konkrete Irreführung bestimmter Personen, sondern nur die abstrakte Eignung der Angaben zur Irreführung. Der Gesetzgeber geht offenbar davon aus, daß Lebensmittel, die mit für den Konsumenten bestimmten Angaben gelagert sind, mit diesen Angaben auch zum Konsumenten gelangen und es dadurch zu einer Irreführung der Konsumenten kommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995100139.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
23.12.2011