RS Vwgh 1995/11/27 93/10/0100

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Veröffentlicht am 27.11.1995
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Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §20;
LMG 1975 §74 Abs5 Z3;

Rechtssatz

Die in § 20 LMG 1975 normierte Vorsorgepflicht ist nicht erst dann in strafbarer Weise verletzt, wenn der hygienisch nachteilige Einfluß Auswirkungen auf die Beschaffenheit des Lebensmittels nach sich gezogen hatte; vielmehr genügt die abstrakte Gefahr einer hygienisch nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln (Hinweis: E 21.1.1993, 92/10/0190).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993100100.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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