RS Vwgh 1995/11/27 94/10/0056

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Veröffentlicht am 27.11.1995
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70/06 Schulunterricht

Norm

SchUG 1986 §19 Abs7;
SchUG 1986 §71 Abs4;

Rechtssatz

Die Zulassung zur kommissionellen Prüfung nach § 71 Abs 4 SchUG hängt vom "Nichtausreichen der Unterlagen" zur Überprüfung der Richtigkeit der Leistungsbeurteilung ab; an ein Unterbleiben der nach § 19 Abs 7 SchUG ausschließlich mit Informationscharakter ausgestatteten Verständigungen knüpft § 71 Abs 4 SchUG nicht an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994100056.X08

Im RIS seit

26.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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