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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §17 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/10/0207Rechtssatz
Das Ausmaß der "zur Rodung beantragten Fläche" kann im Fall von Wegbaumaßnahmen - insbesondere im Gelände mit starker Querneigung - nicht ohne weiteres durch Multiplikation von Weglänge und Fahrbahnbreite ermittelt werden; denn das Ausmaß der Fläche, die durch Geländeveränderungen und die Benützung als Weg dauernd der Waldkultur entzogen wird, kann insbesondere im Gelände mit starker Querneigung nicht mit der hergestellten Fahrbahnfläche gleichgesetzt werden. Zu ermitteln ist vielmehr, welche vor den Wegbaumaßnahmen, insbesondere Abtragungen und Aufschüttungen, Waldboden darstellenden Flächen durch die Wegbaumaßnahmen und die Benützung des Weges der Waldkultur entzogen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995100121.X04Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
28.07.2010