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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §27;Rechtssatz
Der Antrag des Bf auf Übergang der Entscheidungspflicht auf den VwGH für den Fall, daß die belBeh auch die vom VwGH gesetzte zusätzliche Entscheidungsfrist nicht einhalten sollte, läuft darauf hinaus, der VwGH möge der belBeh die versäumte Entscheidung unter Setzung einer Nachfrist auftragen. Ein solcher Antrag ist nach stRsp des VwGH ebenfalls unzulässig (Hinweis B 30.3.1992, 92/10/0057).
Schlagworte
Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995100224.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017