RS Vwgh 1995/11/27 93/10/0104

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Veröffentlicht am 27.11.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1;
AVG §66 Abs4;
VStG §44a Z1;
VStG §9 Abs2;
VStG §9;

Rechtssatz

Gemäß § 44a Z 1 VStG hat der Spruch des Bescheides die Merkmale, auf Grund deren der Beschuldigte die strafrechtliche Verantwortung trägt, als auch die bestimmte Bezeichnung der Gesellschaft, die den Beschuldigten zum verantwortlichen Beauftragten gem § 9 Abs 2 VStG bestellt hat und in deren Betrieb die Verwaltungsübertretung begangen wurde, zu enthalten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993100104.X03

Im RIS seit

19.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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