RS Vwgh 1995/11/27 95/10/0039

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Veröffentlicht am 27.11.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung

Norm

AHG 1949 §11;
VwGG §33 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1992/09/23 92/01/0046 2

Stammrechtssatz

Ein im Wege der Amtshaftung geltend zu machender Anspruch auf Ersatz eines Vermögensschadens alleine ändert nichts am Fehlen der Möglichkeit, durch den angefochtenen Bescheid fortdauernd in seinen Rechten verletzt zu sein (Hinweis E 21.3.1990, 89/02/0175).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995100039.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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