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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AHG 1949 §11;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1992/09/23 92/01/0046 2Stammrechtssatz
Ein im Wege der Amtshaftung geltend zu machender Anspruch auf Ersatz eines Vermögensschadens alleine ändert nichts am Fehlen der Möglichkeit, durch den angefochtenen Bescheid fortdauernd in seinen Rechten verletzt zu sein (Hinweis E 21.3.1990, 89/02/0175).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995100039.X01Im RIS seit
20.11.2000