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60/02 ArbeitnehmerschutzNorm
ASVG §49 Abs1;Rechtssatz
Eine spezifisch sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Frage, ob die als Arbeitnehmer des sie überlassenden Betriebes (und damit als Dienstnehmer iSd § 4 Abs 2 ASVG; Hinweis: E 20.4.1993, 91/08/0180) beschäftigten Personen nach § 10 Abs 1 AÜG einen höheren als den vereinbarten Entgeltanspruch gegen den Überlasser gehabt haben, setzt eine entsprechende gesetzliche Anordnung voraus. Eine solche besteht aber weder nach dem AÜG noch nach dem ASVG.
Schlagworte
Entgelt Begriff AnspruchslohnEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993080208.X02Im RIS seit
06.03.2002