RS Vwgh 1995/11/28 95/20/0255

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Veröffentlicht am 28.11.1995
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1986 §12 Abs1;
WaffG 1986 §6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/01/0187 E 21. Juni 1989 RS 2

Stammrechtssatz

Bei der Verhängung eines Waffenverbotes gemäß § 12 Abs 1 WaffG hat die Behörde die Frage der Verlässlichkeit nicht zu prüfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995200255.X03

Im RIS seit

20.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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