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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung einer Beschwerde gegen den über eine Flächenwidmungsplanänderung ergangenen aufsichtsbehördlichen Genehmigungsbescheid mangels Legitimation des Beschwerdeführers; Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung der FlächenwidmungsplanänderungRechtssatz
Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Itter vom 04.04.91, mit der der Flächenwidmungsplan geändert wird (Umwidmung von Fremdenverkehrsgebiet in Hauptverkehrsfläche).
Der Antrag ist mangels ausreichender Bestimmung jener Grundstücke, die im Eigentum des Antragstellers stehen und von der bekämpften Flächenwidmungsplanänderung erfaßt sind, zur Gänze zurückzuweisen.
Abgesehen davon unterläßt es der Einschreiter auch darzutun, inwiefern die bekämpfte Verordnung in seine Rechtssphäre unmittelbar eingreift und diese - im Fall ihrer Gesetzwidrigkeit - verletzt. Er beschränkt sich vielmehr darauf, die ihm durch die bekämpfte Umwidmung drohenden wirtschaftlichen Nachteile darzulegen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Legitimation, Verwaltungsverfahren, Parteistellung Raumordnung, VfGH / Individualantrag, VfGH / Formerfordernisse, Raumordnung, FlächenwidmungsplanEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1992:B565.1992Dokumentnummer
JFR_10078799_92B00565_01