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L37136 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeNorm
AVG §37;Rechtssatz
Im Beschwerdefall erfolgte die Versagung der Genehmigung der Änderung eines Abfallwirtschaftsplanes eines Abfallwirtschaftsverbandes des auf Grund des dem Abfallwirtschaftsverband bekannten Sachverhaltes, gestützt auf die bestehende Rechtslage. In der Anwendung des Gesetzes kann jedoch der Behörde kein "Überraschungssverbot" angelastet werden. Das E des VwGH vom 22.6.1993, 93/07/0004, bezieht sich auf einen anderen Sachverhalt.
Schlagworte
Parteiengehör Rechtliche BeurteilungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994050220.X02Im RIS seit
20.11.2000