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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwRallg;Rechtssatz
Der Begriff des "Mißbrauchs" einer Waffe ist keineswegs restriktiv iSd Abgabe von Schüssen zu verstehen (hier: Waffenhehlerei als mißbräuchliche Verwendung).
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 MißbrauchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995200255.X01Im RIS seit
20.12.2001Zuletzt aktualisiert am
16.12.2011