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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung eines Individualantrags auf teilweise Aufhebung einer Flächenwidmungsplanänderung mangels Eingriff in die Rechtssphäre der zum Zeitpunkt der Antragstellung (bloß) außerbücherlichen Eigentümer der betroffenen GrundstückeRechtssatz
Zurückweisung des Individualantrags auf teilweise Aufhebung der Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Lans (Tirol) im Bereich des ausgewiesenen Gewerbe- und Industriegebietes vom 05.08.91.
Die Antragsteller führen aus, "außerbücherliche Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 138 GB 81116 Lans" zu sein. Durch einen Kaufvertrag allein kann Eigentum im Sinn der hier maßgeblichen baurechtlichen Vorschriften nicht begründet werden.
Die Antragsteller waren somit - zum (maßgebenden) Zeitpunkt der Antragstellung - (noch) nicht Eigentümer der vom Antrag erfaßten Grundstücke iS des §27 Tir BauO und folglich in ihrer Rechtssphäre nicht betroffen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, FlächenwidmungsplanEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1992:V34.1992Dokumentnummer
JFR_10078799_92V00034_01