RS Vfgh 1992/12/1 G164/92, G165/92, V72/92, V73/92

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Veröffentlicht am 01.12.1992
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Index

80 Land-und Forstwirtschaft
80/04 Wettbewerbsrecht

Norm

B-VG Art139 Abs1 / Individualantrag
B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag
Düngemittel-RegistergebührenV, BGBl 208/1987
DüngemittelG §30

Leitsatz

Zurückweisung von Individualanträgen auf Aufhebung von Bestimmungen des DüngemittelG betreffend die Entrichtung einer Registergebühr sowie der Düngemittel-RegistergebührenV mangels Legitimation; Zumutbarkeit des Verwaltungsrechtsweges

Rechtssatz

Zurückweisung von Individualanträgen auf Aufhebung des §30 Abs1 und Abs3 DüngemittelG sowie der Düngemittel-RegistergebührenV.

Es steht den Antragstellerinnen offen, durch Nichtentrichtung der Registergebühr einen Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft gemäß §30 Abs4 DüngemittelG zu erwirken, ohne daß sie damit einen Rechtsnachteil, etwa eine Verwaltungsstrafe, zu gewärtigen hätten.

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Individualantrag, Düngemittel, Gebühr (Düngemittel-Register)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1992:G164.1992

Dokumentnummer

JFR_10078799_92G00164_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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