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80 Land-und ForstwirtschaftNorm
B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung von Individualanträgen auf Aufhebung von Bestimmungen des DüngemittelG betreffend die Entrichtung einer Registergebühr sowie der Düngemittel-RegistergebührenV mangels Legitimation; Zumutbarkeit des VerwaltungsrechtswegesRechtssatz
Zurückweisung von Individualanträgen auf Aufhebung des §30 Abs1 und Abs3 DüngemittelG sowie der Düngemittel-RegistergebührenV.
Es steht den Antragstellerinnen offen, durch Nichtentrichtung der Registergebühr einen Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft gemäß §30 Abs4 DüngemittelG zu erwirken, ohne daß sie damit einen Rechtsnachteil, etwa eine Verwaltungsstrafe, zu gewärtigen hätten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, Düngemittel, Gebühr (Düngemittel-Register)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1992:G164.1992Dokumentnummer
JFR_10078799_92G00164_01