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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung eines Flächenwidmungsplanes mangels Legitimation; Zumutbarkeit des VerwaltungsrechtswegesRechtssatz
Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung des Flächenwidmungsplanes Linz - Teil Urfahr Nr. 2 vom 07.03.91, hinsichtlich der im Eigentum der Antragsteller befindlichen Grundstücke.
Den Antragstellern steht ein zumutbarer Weg zur Geltendmachung der behaupteten Gesetzwidrigkeit des Flächenwidmungsplanes zur Verfügung. Nach §2 Abs1 der Oö BauO darf der Neu-, Zu- oder Umbau von Gebäuden nur auf Grundflächen bewilligt werden, für die eine Bauplatzbewilligung erteilt wird. Ein Ansuchen um eine solche Bauplatzbewilligung hat zwar verschiedene Angaben und Beilagen zu enthalten, Planunterlagen und ausführliche Beschreibungen sind jedoch hiefür nicht erforderlich. Anläßlich einer solchen Bauplatzbewilligung hätte die Behörde auch zu prüfen, ob dieser Bewilligung Bestimmungen eines Flächenwidmungsplanes entgegenstehen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, FlächenwidmungsplanEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1992:V35.1992Dokumentnummer
JFR_10078799_92V00035_01