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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):94/08/0016 E 12. Dezember 1995Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/09/0112 E 25. September 1985 RS 1Stammrechtssatz
Wenn feststeht, dass eine für die Höhe der Leistung maßgebende Veränderung eingetreten ist, ist die Behörde bei Erlassung der neuerlichen Entscheidung weder an die seinerzeit herangezogenen Entscheidungsgrundlagen noch auch an die damalige Rechtsansicht gebunden (Hinweis E 21.12.1956, 2391/54).
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994080015.X02Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
10.05.2011