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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §4 Abs1 Z11;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/01/31 93/08/0150 5Stammrechtssatz
Die Verpflichtung eines Ferialpraktikanten an bzw die tatsächliche Leistung von nicht dem Ausbildungszweck dienenden Arbeiten in einem zeitlich nicht mehr vernachlässigbarem Ausmaß schließt von vornherein die Annahme eines vom Ausbildungszweck geprägten Beschäftigungsverhältnisses aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993080256.X04Im RIS seit
13.11.2001