RS Vwgh 1995/12/12 94/14/0060

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Veröffentlicht am 12.12.1995
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
39/03 Doppelbesteuerung

Norm

DBAbk BRD 1955 Art8 Abs2;
EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;
VwRallg;

Rechtssatz

Dem Begriff "künstlerische Tätigkeit" im Art 8 DBAbk BRD 1955 kann keine andere Bedeutung beigemessen werden, als ihm nach innerstaatlichem Recht zukommt (Hinwies: Loukota, Internationale Steuerfälle, Tz 504). Durch die Verwendung des Wortes "künstlerisch" in der eben zitierten Bestimmung wurde der innerstaatliche Begriffsinhalt auf die abkommensrechtliche Ebene übernommen. Bei der Auslegung des Art 8 Abs 2 DBAbk BRD 1955 muß daher die künstlerische Qualität einer Tätigkeit als wesentliches Kriterium für die Beurteilung der Künstlereigenschaft angesehen werden (Hinweis: Lang, Doppelbesteuerungsabkommen und innerstaatliches Recht, 195).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994140060.X10

Im RIS seit

22.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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