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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen wie: durch das Ergebnis des Beweisverfahrens vor der belangten Behörde habe sich der Sachverhalt der Dienstpflichtverletzung "vertieft und verfestigt", entsprechen nicht den Anforderungen an eine nachvollziehbare Beweiswürdigung der Disziplinarbehörde, die der VwGH daraufhin zu prüfen hat, ob der Denkvorgang zu einem den Denkgesetzen und dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut entsprechenden Ergebnis geführt hat, bzw daraufhin, ob der Sachverhalt, der im Denkvorgang gewürdigt worden ist, in einem ordnungsgemäßen Verfahren ermittelt wurde.
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht Sachverhalt Beweiswürdigung Sachverhalt Verfahrensmängel freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993090266.X02Im RIS seit
25.01.2001