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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2 Abs2;Rechtssatz
Bei der Frage der Einkunftsquelleneigenschaft ist jeder Betrieb für sich gesondert zu betrachten. Es sind daher bei der Liebhabereibetrachtung dieselben wirtschaftlichen Einheiten wie für die Gewinnermittlung heranzuziehen, weil die Grundlage für eine solche Beurteilung der steuerliche Gewinn ist (Hinweis E 5.10.1993, 90/14/0121).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994140091.X06Im RIS seit
30.01.2002Zuletzt aktualisiert am
28.11.2017