RS Vwgh 1995/12/12 94/14/0091

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Veröffentlicht am 12.12.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §4 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Frage der Einkunftsquelleneigenschaft ist jeder Betrieb für sich gesondert zu betrachten. Es sind daher bei der Liebhabereibetrachtung dieselben wirtschaftlichen Einheiten wie für die Gewinnermittlung heranzuziehen, weil die Grundlage für eine solche Beurteilung der steuerliche Gewinn ist (Hinweis E 5.10.1993, 90/14/0121).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994140091.X06

Im RIS seit

30.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

28.11.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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