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61/01 FamilienlastenausgleichNorm
FamLAG 1967 §6 Abs2 litd;Rechtssatz
Die stationäre Krankenbehandlung eines Kindes in einem Krankenhaus ändert nichts an der Unterhaltspflicht der Eltern. Eine derartige Krankenbehandlung führt nämlich nicht dazu, daß das Kind Leistungen erhält, die dazu führen würden, daß es als selbsterhaltungsfähig anzusehen ist und deshalb die Unterhaltspflicht der Eltern wegfällt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995140066.X03Im RIS seit
01.06.2001