RS Vwgh 1995/12/12 95/14/0066

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Veröffentlicht am 12.12.1995
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Index

61/01 Familienlastenausgleich

Norm

FamLAG 1967 §6 Abs2 litd;
FamLAG 1967 §6 Abs5;

Rechtssatz

Die stationäre Krankenbehandlung eines Kindes in einem Krankenhaus ändert nichts an der Unterhaltspflicht der Eltern. Eine derartige Krankenbehandlung führt nämlich nicht dazu, daß das Kind Leistungen erhält, die dazu führen würden, daß es als selbsterhaltungsfähig anzusehen ist und deshalb die Unterhaltspflicht der Eltern wegfällt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995140066.X03

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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