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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38;Rechtssatz
Bei der Lösung der in einem Rodungsverfahren zu beantwortenden Vorfrage der Waldeigenschaft eines Grundstückes ist für die Rückberechnung des Beobachtungszeitraumes nach § 5 Abs 2 ForstG 1975 der Zeitpunkt der Antragstellung und nicht der Zeitpunkt der Erlassung des (Berufungsbescheides) Bescheides maßgebend.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1991100082.X05Im RIS seit
11.07.2001