RS Vwgh 1995/12/13 91/10/0082

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Veröffentlicht am 13.12.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht

Norm

AVG §38;
AVG §56;
AVG §66 Abs4;
ForstG 1975 §17 Abs1;
ForstG 1975 §5 Abs2;

Rechtssatz

Bei der Lösung der in einem Rodungsverfahren zu beantwortenden Vorfrage der Waldeigenschaft eines Grundstückes ist für die Rückberechnung des Beobachtungszeitraumes nach § 5 Abs 2 ForstG 1975 der Zeitpunkt der Antragstellung und nicht der Zeitpunkt der Erlassung des (Berufungsbescheides) Bescheides maßgebend.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1991100082.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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