RS Vwgh 1995/12/13 92/13/0081

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Veröffentlicht am 13.12.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §6 Z1;

Rechtssatz

Teilwertabschreibungen können nur in dem Wirtschaftsjahr durchgeführt werden, in dem die Wertminderung eingetreten ist (Hinweis E 18.1.1984, 82/13/0173). Die Bewertung ist für den Bilanzstichtag vorzunehmen. Es sind die tatsächlichen Verhältnisse am Bilanzstichtag maßgebend, dabei sind aber die bis zur Bilanzerstellung gewonnenen Erkenntnisse und Einsichten hinsichtlich dieser Verhältnisse zu berücksichtigen (Hinweis Hofstätter/Reichel, Kommentar, § 6 EStG 1972 allgemein Tz 5).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992130081.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

28.01.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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