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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §6 Z1;Rechtssatz
Teilwertabschreibungen können nur in dem Wirtschaftsjahr durchgeführt werden, in dem die Wertminderung eingetreten ist (Hinweis E 18.1.1984, 82/13/0173). Die Bewertung ist für den Bilanzstichtag vorzunehmen. Es sind die tatsächlichen Verhältnisse am Bilanzstichtag maßgebend, dabei sind aber die bis zur Bilanzerstellung gewonnenen Erkenntnisse und Einsichten hinsichtlich dieser Verhältnisse zu berücksichtigen (Hinweis Hofstätter/Reichel, Kommentar, § 6 EStG 1972 allgemein Tz 5).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992130081.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
28.01.2014