RS Vwgh 1995/12/13 92/13/0081

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Veröffentlicht am 13.12.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §6 Z1;

Rechtssatz

Wer eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert durchführen will, hat die Entwertung des Wirtschaftsgutes nachzuweisen oder wenigstens glaubhaft zu machen (Hinweis E 15.9.1993, 91/13/0125); dieser Nachweis bzw diese Glaubhaftmachung muß sich auch auf die Umstände beziehen, auf Grund derer gerade in einem bestimmten Wirtschaftsjahr die Teilwertabschreibung mit steuerlicher Wirkung zu berücksichtigen sei.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992130081.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

28.01.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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