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21/03 GesmbH-RechtNorm
EStG 1972 §19 Abs1;Rechtssatz
Daß der Geschäftsführer einer Gesellschaft grundsätzlich auch die tatsächliche Verfügungsmacht über zu seinen Gunsten ausgestellte Gutschriften innehat, ist nicht zu bezweifeln (Hinweis E 20.6.1990, 89/13/0202).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995130246.X02Im RIS seit
20.11.2000