RS Vwgh 1995/12/13 95/13/0246

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Veröffentlicht am 13.12.1995
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Index

21/03 GesmbH-Recht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §19 Abs1;
EStG 1988 §19 Abs1;
GmbHG §15;

Rechtssatz

Daß der Geschäftsführer einer Gesellschaft grundsätzlich auch die tatsächliche Verfügungsmacht über zu seinen Gunsten ausgestellte Gutschriften innehat, ist nicht zu bezweifeln (Hinweis E 20.6.1990, 89/13/0202).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995130246.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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