RS Vwgh 1995/12/13 90/10/0018

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Veröffentlicht am 13.12.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §45 Abs2;
AVG §52;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Wiederholtes laienhaftes Vorbringen der Partei gegen ein ergänzendes Gutachten reicht nicht hin, um die Behörde neuerdings zur Einholung eines (weiteren) Gutachtens zu veranlassen.

Schlagworte

Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Beweismittel Sachverständigenbeweis Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1990100018.X03

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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