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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Wiederholtes laienhaftes Vorbringen der Partei gegen ein ergänzendes Gutachten reicht nicht hin, um die Behörde neuerdings zur Einholung eines (weiteren) Gutachtens zu veranlassen.
Schlagworte
Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Beweismittel Sachverständigenbeweis Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1990100018.X03Im RIS seit
03.05.2001