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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Hat eine Nichtwaldfeststellung nach § 5 Abs 2 ForstG 1975 zur Voraussetzung, daß nach Ende des Beobachtungszeitraumes "inzwischen" und damit jedenfalls im Zeitpunkt der Bescheiderlassung keine Neubewaldung erfolgt ist, dann gilt dies umso mehr für die Beurteilung, ob Wald vorliegt, im Rodungsverfahren.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1991100082.X06Im RIS seit
11.07.2001