RS Vwgh 1995/12/14 95/19/0327

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Veröffentlicht am 14.12.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AufG 1992 §5 Abs1;
AVG §45 Abs3;
FrG 1993 §10 Abs1 Z2;
VwGG §42 Abs2 Z3 litb;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Die belBeh hat dem Fremden zu dem von ihr als Abweisungsgrund herangezogenen Tatbestand des § 10 Abs 1 Z 2 FrG 1993 Parteiengehör im nach den Erfordernissen des konkreten Falles gebotenen Umfang zur verläßlichen Feststellung des Sachverhaltes zu gewähren (hier wäre Klarheit über das Gesamteinkommen der im gemeinsamen Haushalt mit dem Fremden lebenden Familienangehörigen zu schaffen gewesen; Hinweis E 18.9.1995, 94/18/1137).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Diverses Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995190327.X01

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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