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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AufG 1992 §5 Abs1;Rechtssatz
Die belBeh hat dem Fremden zu dem von ihr als Abweisungsgrund herangezogenen Tatbestand des § 10 Abs 1 Z 2 FrG 1993 Parteiengehör im nach den Erfordernissen des konkreten Falles gebotenen Umfang zur verläßlichen Feststellung des Sachverhaltes zu gewähren (hier wäre Klarheit über das Gesamteinkommen der im gemeinsamen Haushalt mit dem Fremden lebenden Familienangehörigen zu schaffen gewesen; Hinweis E 18.9.1995, 94/18/1137).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Diverses Parteiengehör Erhebungen ErmittlungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995190327.X01Im RIS seit
02.05.2001