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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AufG 1992 §5 Abs1;Rechtssatz
Bei Verstößen gegen das FrG 1993 und PaßG stellt der weitere Aufenthalt des Fremden eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung dar, ein Verstoß gegen § 64 Abs 1 KFG, sowie Überholen im Überholverbot, jähes Bremsen, Fahren mit zu geringem Tiefenabstand gefährden hingegen die Sicherheit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995191443.X01Im RIS seit
06.08.2001