RS Vwgh 1995/12/14 95/19/1432

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Veröffentlicht am 14.12.1995
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Index

19/05 Menschenrechte
20/02 Familienrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AufG 1992 §5 Abs1;
EheG §23;
EheG §27;
FrG 1993 §10 Abs1 Z4;
MRK Art8 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/07/20 95/18/0757 2

Stammrechtssatz

Die Eingehung einer Ehe zum Schein zur Erlangung fremdenrechtlich bedeutsamer Berechtigungen stellt einen Rechtsmißbrauch dar, welcher als Gefährdung der Ordnung iSd Art 8 Abs 2 MRK zu qualifizieren ist, sodaß diesfalls ein durch Versagung der Aufenthaltsbewilligung bewirkter Eingriff in das Privatleben und Familienleben des Fremden gerechtfertigt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995191432.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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