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24/01 StrafgesetzbuchNorm
AufG 1992 §5 Abs1;Rechtssatz
Bei Verurteilungen wegen der Vergehen des unerlaubten Waffenbesitzes, der Hehlerei und der gefährlichen Drohung ist aufgrund der den genannten Tatbeständen innewohnenden Gefährdung der Sicherheit von Personen und fremden Eigentums jedenfalls eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit anzunehmen (Hinweis E 30.9.1993, 93/18/0321).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995191152.X01Im RIS seit
02.05.2001