RS Vwgh 1995/12/14 94/18/0200

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.12.1995
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §45 Abs2;

Rechtssatz

Vage Angaben ohne konkretes Beweisanbot braucht die Behörde nicht zum Anlaß weiterer Nachforschungen zu nehmen.

Schlagworte

Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des Beweisantrages

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994180200.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten