RS Vwgh 1995/12/14 95/19/1600

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Veröffentlicht am 14.12.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AufG 1992 §6 Abs2;
AVG §10;

Rechtssatz

Mit "der Einreise nach Österreich" iSd § 6 Abs 2 AufenthaltsG 1992 ist ohne jeden Zweifel die Einreise des Antragstellers, nicht etwa jene seines Vertreters, gem § 10 AVG gemeint.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995191600.X01

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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