RS Vwgh 1995/12/14 95/19/0076

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Veröffentlicht am 14.12.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

GebG 1957 §14 TP6 Abs1;
GebG 1957 §14 TP6 Abs5;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §48 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Ein ausdrücklich betreffend die Einhebung der mit der Erhebung der Beschwerde fälligen Gebühren gestellter "Antrag auf Gebührenbefreiung" ist mangels Zuständigkeit des VwGH zurückzuweisen.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Diverses Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des Verwaltungsgerichtshofes Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995190076.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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