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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GebG 1957 §14 TP6 Abs1;Rechtssatz
Ein ausdrücklich betreffend die Einhebung der mit der Erhebung der Beschwerde fälligen Gebühren gestellter "Antrag auf Gebührenbefreiung" ist mangels Zuständigkeit des VwGH zurückzuweisen.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Diverses Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des Verwaltungsgerichtshofes DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995190076.X02Im RIS seit
20.11.2000