RS Vwgh 1995/12/14 95/19/0544

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Veröffentlicht am 14.12.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AufG 1992 §5 Abs1;
AVG §37;
FrG 1993 §10 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Für den vom Fremden initiativ zu erbringenden Nachweis des Besitzes der erforderlichen Mittel zu seinem Unterhalt (Hinweis E 4.5.1994, 94/18/0010) sind Urkunden vorzulegen. Zu diesen Urkunden zählt insbesondere eine Lohnbestätigung, weil sich nur in Kenntnis der Höhe des (zu erwartenden) Lohnes die Frage beurteilen läßt, ob der Unterhalt des Fremden durch dieses Einkommen ausreichend gesichert ist.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung BeweismittelSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995190544.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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