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20/08 UrheberrechtNorm
EStG 1972 §38 Abs4;Rechtssatz
Allen in § 14 bis § 18 UrhG genannten Verwertungstatbeständen ist gemeinsam, daß das Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird (Hinweis E 11.5.1993, 90/14/0001). Zumindest ist zu fordern, daß im Vertragszeitpunkt eine entsprechende Absicht bestanden hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993150121.X02Im RIS seit
07.06.2001