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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §33Leitsatz
Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrags nach Versäumung eines Mängelbehebungsauftrags; Nichtvorlage des Bescheides mangels Verfügbarkeit eines funktionsfähigen Kopiergeräts kein minderer Grad des VersehensRechtssatz
Das Vorbringen des Antragstellers ist nicht geeignet, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu begründen.
Es kann nicht als "minderer Grad des Versehens" iSd §146 Abs1 ZPO iVm §35 Abs1 VfGG gewertet werden, wenn der Antragsteller der in der Verfügung des Verfassungsgerichtshofes vom 06.03.92 enthaltenen eindeutigen Aufforderung, den angefochtenen Bescheid vorzulegen, nicht nachkam, weil er kein funktionsfähiges Kopiergerät zu seiner unmittelbaren Verfügung hatte. Ebensowenig kann von einer bloß leichten Fahrlässigkeit die Rede sein, wenn der Antragsteller die rechtzeitige Vorlage des Bescheides (auch deshalb) unterließ, weil er entgegen dem Wortlaut der Aufforderung des Gerichtshofes der Ansicht war, daß es wohl genügen könnte, den angefochtenen Bescheid gemeinsam mit der Beschwerde zu übermitteln.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / WiedereinsetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1992:B1463.1992Dokumentnummer
JFR_10078791_92B01463_01