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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §10 Abs1;Rechtssatz
Für den Fall einer von der Agrargemeinschaft erhobenen Berufung (Hinweis E 15.12.1987, 87/07/0042, VwSlg 12594 A/1987) und für den Fall einer von der Agrargemeinschaft erhobenen Beschwerde an den VwGH (Hinweis B 12.1.1988, 86/07/0277) gilt, daß die wirksame Ergreifung der betroffenen Rechtsschutzmaßnahme auch eines innerhalb der maßgebenden Frist gesetzten körperschaftlichen Willensbildungsaktes bedarf, der auf dem Wege einer außerhalb der Frist herbeigeführten körperschaftsrechtlichen Willensbildung auf Genehmigung der zuvor gesetzten Rechtsschutzmaßnahme nicht mehr nachgeholt werden kann.
Schlagworte
Vertretungsbefugter juristische PersonVerbesserungsauftragnachträgliche VollmachtserteilungMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des EinschreitersMängelbehebungVoraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des BerufungswerbersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993070181.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
05.11.2010