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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/06/27 94/07/0088 1Stammrechtssatz
Die Parteistellung kommt im Hinblick auf die (deklarative) Feststellung des Erlöschenstatbestandes nur dem bisher Berechtigten, dh dem Träger der bei Eintritt des Erlöschenstatbestandes bestehenden Wasserberechtigung, nicht aber den anderen, im § 29 WRG genannten Personen zu (Hinweis E 13.3.1990, 89/07/0001).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete WasserrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993070189.X01Im RIS seit
12.11.2001