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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §21 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/11/09 95/19/0838 3Stammrechtssatz
Mündige Minderjährige sind im Verfahren nach dem AufenthaltsG 1992 und - daran anknüpfend - im Beschwerdeverfahren vor dem VwGH nach dem AufenthaltsG 1992 prozeßfähig.
Schlagworte
Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit natürliche Person Öffentliches Recht Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters MinderjährigeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995191138.X01Im RIS seit
02.05.2001