RS Vwgh 1995/12/14 94/06/0203

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Veröffentlicht am 14.12.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §7 Abs1 Z4;
AVG §7 Abs1;

Rechtssatz

Der Umstand eines Dienstverhältnisses des Bauwerbers mit der Gemeinde stellt FÜR SICH wie auch in dem Fall, daß das Land bei den eigenen Landesbehörden selbst Antragsteller ist (Hinweis E 29.5.1980, 1491, 1492/79, und E 23.9.1991, 06/2493/79), wenn nicht besondere Umstände hervorkommen, keinen wichtigen Grund iSd § 7 Abs 1 Z 4 AVG dar.

Schlagworte

Befangenheit innerhalb der Gemeindeverwaltung Baurecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994060203.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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