RS Vwgh 1995/12/14 93/07/0128

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Veröffentlicht am 14.12.1995
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L61301 Kulturpflanzenschutz Pflanzenschutz Mindestpflanzabstände
Burgenland
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §1452;
ABGB §354;
Mindestabstände zu fremden Grundstücken Bgld 1989 §5 Abs1;

Rechtssatz

Befindet sich ein Zaun schon seit ca 100 Jahren 15 cm hinter der Grundstücksgrenze auf eigenem Grund, so wurde dadurch kein Recht durch Ersitzung erworben. Vielmehr wurde dieser alte Zaun in Ausübung des bestehenden Eigentumsrechtes in dieser Entfernung an die Grundstücksgrenze gesetzt. In diese privatrechtlich garantierte Ausübung des Eigentumsrechtes wurde nun durch das öffentliche Recht im (öffentlichen) Interesse der Bewirtschaftbarkeit von landwirtschaftlichen Nachbargrundstücken (Hinweis S 1 der EB zur RV betreffend das Mindestabstandgesetz, Beilage Nr 175 zu den Stenographischen Protokollen des Burgenländischen Landtages, XV GP) durch das Burgenländische Mindestabstandgesetz, LGBl 1989/16, eingegriffen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993070128.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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