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L37134 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeNorm
AVG §13 Abs1;Rechtssatz
§ 26 AWG OÖ 1990 gibt einem nicht antragstellenden Dritten keinen Rechtsanspruch auf bescheidmäßige "Beendigung des Verfahrens".
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995070192.X07Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017