RS Vwgh 1995/12/14 94/18/1052

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Veröffentlicht am 14.12.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §60;
AVG §67;
FrG 1993 §18 Abs1;
FrG 1993 §18 Abs2 Z7;
VwGG §42 Abs2 Z1;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Obgleich der belangten Behörde einzuräumen ist, daß in der Regel ein Betrag von 500 ÖS nicht ausreicht, den Aufenthalt eines Fremden in Österreich "auch nur kurzfristig zu finanzieren", kann nicht gesagt werden, daß diese Aussage ohne weiteres auf einen Fall anwendbar wäre, in dem der Fremde - wie von diesem im konkreten Fall für seine Person behauptet - noch am selben Tag, auf den sich die Feststellung bezieht, er verfüge lediglich über 500 ÖS, das Bundesgebiet zu verlassen beabsichtigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994181052.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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