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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §7;Rechtssatz
Die bloße Kenntnis vom Bescheidinhalt (im vorliegenden Fall durch Übermittlung einer Telekopie durch die von der Behörde verständigte gesetzliche Standesvertretung) ist kein Zukommen des Schriftstückes iSd § 7 ZustG, sodaß eine Heilung des Zustellmangels iS dieser Gesetzesstelle nicht eingetreten ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995110333.X02Im RIS seit
20.11.2000