RS Vwgh 1995/12/15 94/17/0180

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.1995
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
55 Wirtschaftslenkung

Norm

MOG 1985 §13 Abs1;
MOG 1985 §5 Abs1;
MOG 1985 §68 Abs3;
VwRallg;

Rechtssatz

Das MOG geht davon aus, daß insofern eine öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehung ausschließlich zwischen dem Fond und den Bearbeitungsbetrieben und Verarbeitungsbetrieben besteht, als die Abwicklung der Zuschußleistungen ausschließlich über die Bearbeitungsbetriebe und Verarbeitungsbetriebe erfolgt, denen sie gewährt werden (Hinweis: E 21.12.1990, 89/17/0172 zu den Absatzförderungsbeiträgen; E 13.10.1988, 88/17/0185-0187 = ZfVB 1990/2/956 zu Transportkostenzuschüssen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994170180.X08

Im RIS seit

26.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten