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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
HartkäsetauglichkeitsV 1975;Rechtssatz
Aus § 68 Abs 3 MOG ergibt sich für den im Beschwerdefall in Rede stehenden Siloverzichtszuschlag zweifellos die gesetzliche Anordnung, die Rückzahlung des Zuschusses, so weit er zu Unrecht bezogen wurde, durch hoheitlichen Bescheid anzuordnen (Hinweis: OGH 19.5.1993, 8 Ob 639/92, zum Ausschluß des Rechtsweges für Ansprüche nach dem MOG im Verhältnis des Fonds zu den Verarbeitungsbetrieben).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994170180.X07Im RIS seit
26.11.2001Zuletzt aktualisiert am
23.08.2011