Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §18 Abs4;Rechtssatz
Zwei Bescheide mit gleicher Geschäftszahl und Inhalt, jedoch mit unterschiedlichem Datum und Genehmigung durch eine andere Person sind nicht als zwei Ausfertigungen desselben Bescheides zu betrachten.
Schlagworte
Datum Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995110333.X01Im RIS seit
20.11.2000