RS Vwgh 1995/12/15 95/11/0333

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Veröffentlicht am 15.12.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §18 Abs4;
AVG §56;
AVG §63 Abs5;
AVG §66 Abs4;

Rechtssatz

Zwei Bescheide mit gleicher Geschäftszahl und Inhalt, jedoch mit unterschiedlichem Datum und Genehmigung durch eine andere Person sind nicht als zwei Ausfertigungen desselben Bescheides zu betrachten.

Schlagworte

Datum Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995110333.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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